Die «Thurgauer Zeitung» hat kürzlich einen Artikel über drei unserer Klient:innen veröffentlicht, die nach Kroatien abgeschoben werden sollen.
Geflüchtet aus der Türkei wegen Verfolgung aufgrund ihrer Ethnie und der Arbeit in einem feministischen Medium, suchten sie Zuflucht in der Schweiz. Ihr Weg führte sie über Bosnien ins Dublin-Land Kroatien, wo sie physische und psychische Gewalt erlebten, als sie von kroatischen Polizisten aufgegriffen und auf die Polizeiwache gebracht wurden. Nach Abnahme ihrer Fingerabdrücke zwecks Erstregistrierung, einem unfreiwilligen Asylantrag in Kroatien, kam es zu einem, von Gewalt und Erniedrigungen geprägten, völkerrechtswiderigen “Pushback” nach Bosnien.
Nach 3 Monaten in Bosnien gelang die direkte Flucht in die Schweiz. Hier folgte aber der nächste Schock. Ihr in der Schweiz gestellter Asylantrag scheiterte an der Zuständigkeitsabklärung.
Aufgrund der in Kroatien genommenen Fingerabdrücke und unfreiwillig gestellten Asylantrags ist Kroatien für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich. Eine Farce, wenn man die 21 erfolgreichen von 12'872 gestellten Asylanträgen bedenkt. Ganz geschweige davon, die Angst vor weiterer Polizeigewalt.
Was bleibt, ist Enttäuschung und die Angst, nach Kroatien oder gar in die Türkei zurückkehren zu müssen, in Länder, vor denen sie in der Schweiz Schutz gesucht haben.
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