Leider haben Vernunft, Augenmass und Weitsicht nicht obsiegt!
Am 23. Januar 2018 haben wir den Entscheid von der BVE erhalten: Sie stützt auf der ganzen Linie die Argumentation des Amts für Gemeinde und Raumordnung (AGR) auf Ebene Raumplanungsgesetz und kommt zusammenfassend gar nicht zu einer ernsthaften Abwägung bzw. Diskussion von Energie- und Raumplanungsgesetzgebung.
Dies, weil auch für die BVE bereits auf Stufe Raumplanung der Sachverhalt klar und die smartflower in der Landwirtschaftszone per se nicht "zonenkonform" sei.
Wer von euch ist also bereit, nochmals einen finanziellen Beitrag zu leisten, damit wir den Entscheid bis zur letzten Instanz (Bundesgericht) anfechten können? Bitte um rasche Rückmeldungen & Kommentare oder Telefone, da unsere Frist bereits läuft.