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Sexueller Missbrauch an Kindern kennt verschiedene Verjährungsfristen. Ältere Fälle fallen unter das alte Gesetz mit viel kürzerer Verjährung. Aber die meisten Opfer benötigen Jahre oder sogar Jahrzehnte, um über das Erlebte und die schwere Traumatisierung zu reden. In der Schweiz werden jährlich ca. 45'000 sexuelle Missbräuche an Kindern und Jugendlichen verübt - in jeder Schulklasse befinden sich ca. 2 Opfer sexuellen Missbrauchs!
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Beitrag an Anwalts- und Gerichtskosten für laufende, uns bekannte Fälle im Zusammenhang mit sexuellem Kindsmissbrauch
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Weitere Finanzierung von Anwaltskosten (siehe 1. Etappe) sowie erster Beitrag an die Lancierung der Initiative "KEINE Verjährungsfristen mehr für sexuellen Kindsmissbrauch".
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Das Lancieren einer politischen Initiative kostet viel Zeit, Energie und Widerstandsfähigkeit. Der finanzielle Beitrag soll unsere Unkosten/Spesen decken.
Ich wurde als Kind über mehrere Jahre massiv sexuell missbraucht. Der Täter hat mehrere andere Kinder ebenfalls schwer missbraucht, lebt aber ungestraft weiter, weil die Fälle verjährt sind.
Diese Fälle des sexuellen Kindsmissbrauch fallen noch unter das alte Gesetz, welches bis zum 30.09.2002 galt. Das neue Gesetz sieht wesentlich längere Verjährungsfristen vor.
Der beschriebene Täter sowie viele andere Täter können weiterhin Kinder missbrauchen. Deshalb muss eine Initiative lanciert werden, welche ALLE sexuellen Missbräuche an Kindern und Unmündigen gleich behandelt, auch jene, welche bis jetzt von den kurzen Verjährungsfristen des alten Gesetzes betroffen waren.