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Ausländer*innen können in der Schweiz bis zu 18 Monate in Ausschaffungshaft gesetzt werden. Wir vertreten unsere oft mittellosen Klienten/Klientinnen vor den Gerichten und sorgen dafür, dass sie nicht unrechtmässig inhaftiert werden/bleiben. Die meisten unserer Klienten/Klientinnen bekommen nie einen Anwalt zu Gesicht, obwohl sie teilweise schon monatelang in Haft sind. Ohne Rechtsvertretung ist ein Obsiegen praktisch aussichtslos.
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