Bereits im Sommer 2022 konnten wir einen ersten Erfolg im Rahmen unseres Projekts "Crimmigration - gegen die Kriminalisierung von Schutzsuchenden" feiern.
In diesem Fall sollte unser Mandant wegen fehlender Papiere für 2 Monate ins Gefängnis. Glücklicherweise wurde er freigesprochen, nachdem wir von AsyLex das Mandat übernommen haben. Ausserdem erhielt er 200 CHF Entschädigung für den Tag, den er bereits zu Unrecht in Haft verbracht hat.
Das Urteil ist auch deshalb wichtig, weil es die Behörden daran erinnert, dass die Verhängung einer Haftstrafe wegen illegalen Aufenthalts oft ebenso rechtswidrig ist, wie die Verhängung einer Geldstrafe.
Ein letzter Grund, warum dieser Sieg besonders bedeutsam ist, dass unser Mandant als Mitglied der LGBTIQ-Community einer vulnerablen Gruppe angehört, die zusätzlichen Risiken wie Gewalt und Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ausgesetzt ist.
Unser Mandant und unsere Präsidentin Lea Hungerbühler, die ihn vertrat, haben allen Grund zu diesem breiten Lächeln vor dem Gerichtsgebäude.