Wer sein Gewerbe parzellenweise verpachten und somit aufteilen will, braucht eine kantonale Bewilligung. Diese Bewilligung ist reine Augenwischerei, denn alle Anträge werden gutgeheissen und so auch existenzfähige Betriebe aufgelöst. Begründung ist immer dieselbe: Flächenwachstum ergo Besserstellung. Nun macht gar der Bund selbst mit und teilt einen Landwirtschaftsbetrieb auf. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert den Stopp des Bauernhofsterbens und mehr hofspezifische Lösungen.
Jedes Jahr schliessen immer noch gut 1‘000 Bauernhöfe ihre Tore für immer, meist kleine bis mittlere Betriebe. Doch vermehrt werden auch Gewerbe auseinandergerissen und so das Bäuerliche Bodenrecht indirekt umgangen. Nun macht gar der Bund selbst mit: Das VBS ist Eigentümerin eines 25 ha grossen Pachtbetriebs in Emmen (CH Durchschnitt 19.5 ha). Das VBS verteilt das Land an umliegende Betriebe und verpachtet den Hof nicht mehr als Ganzes. Diese Entwicklung muss stoppen; es darf nicht sein, dass gut arrondierte Höfe so einfach verhökert werden können.
Mehr Schutz für arrondierte, bestehende Bauernbetriebe
Heute besteht zwar eine Bewilligungspflicht, doch diese ist in der Praxis obsolet: Nach aktuellem Gesetz müssen die Kantone jeder parzellenweisen Verpachtung stattgeben, vorausgesetzt diese dient der strukturellen Besserstellung anderer landwirtschaftlicher Gewerbe. Stets wird argumentiert, die flächenmässige Vergrösserung eines Betriebes führe automatisch zu einer Besserstellung. Dies ist ein Irrtum, denn die Grösse alleine ist keine Garantie für die Existenzfähigkeit eines Betriebes. Fehlanreize in diese Richtung müssen unbedingt korrigiert werden.
Qualität und Wertschöpfung der Lebensmittel entstehen dank einem standortangepassten Betriebskonzept, nicht aufgrund der Grösse in Hektaren. Dies sollte der Bund auch in Bezug auf Verpachtung von Betrieben anerkennen und mit gutem Beispiel als Verpächter vorangehen.
Änderung in Sicht mit parlamentarischer Initiative Gschwind
Nationalrat Gschwind schlägt vor, den Kantonen mehr Handlungsspielraum ein zu beräumen. Die Kantone sollen vorsehen können, dass Betriebe, die ein abgerundetes Ganzes bilden und deren landwirtschaftliche Nutzfläche mindestens dem regionalen Durchschnitt entspricht nicht zwingend parzellenweise verpachtet werden dürfen. Sein Vorschlag würde die Bewilligungspflicht wieder zu dem machen, was sie einmal war: ein Schutz für Bauernbetriebe, damit diese als Ganzes weitergeführt werden. Gut ausgebildete junge LandwirtInnen, die einen Betrieb übernehmen möchten, sind da. Die Vielfalt an Betrieben darf nicht weiter dezimiert werden, denn diese trägt zu einer bäuerlichen Landwirtschaft bei und sichert die lokale Lebensmittelversorgung.
Weitere Informationen findest du hier:
www.kleinbauern.ch
www.parlament.ch